Unterstütze uns

Warum eigentlich Spenden?

Feuerwehr kostet Geld!

Die Finanzierung des Feuerwehrwesens ist zwar gesetzlich geregelt und besagt, dass sämtliche Kosten der Beschaffung und Erhaltung der Baulichkeiten, Einrichtungen, Geräte und sonstiger Gegenstände, die für die Einsatzbereitschaft und Leistungsfähigkeit der Feuerwehren erforderlich sind, sowie die Verwaltungskosten die Gemeinde zu tragen hat.

Da aber auch den Gemeinden immer weniger Geld zur Verfügung steht und die Anforderungen an die Feuerwehren laufend wachsen, wird es immer schwerer alle notwendigen Ausrüstungsgegenstände zu finanzieren. Aus diesem Grund benötigen die Freiwilligen Feuerwehren auch die finanzielle Unterstützung durch die Bevölkerung.

Jeder von uns kann einmal in eine Situation kommen, in der er selbst die Hilfe der Feuerwehr braucht.

Wir stehen 365 Tage im Jahr freiwillig und unentgeltlich in Bereitschaft um in jederzeit schnellstmöglich helfen zu können.

Wir bitten Dich daher, die Freiwillige Feuerwehr Schildorn zu unterstützen – nicht unbedingt mit Deinem persönlichen Einsatz – vielmehr als „Unterstützendes Mitglied“ mit Deiner Finanzkraft. Als solches gibst Du unserer Feuerwehr eine ab € 15,- pro Jahr frei wählbare finanzielle Unterstützung, und hilfst damit, die Einsatzbereitschaft der freiwilligen Feuerwehr Schildorn weiterhin zu sichern.

Du hast dabei die Möglichkeit, den Mitgliedsbeitrag bequem per Einzugsermächtigung jährlich abbuchen zu lassen, oder diesen bei unseren Mitgliedern im Rahmen der Verteilung unseres Jahresrückblickes in Bar zu bezahlen.

Für die Möglichkeit einer einmaligen Spende verwende bitte die folgende Bankverbindung

Raiffeisenbank Region Ried
IBAN: AT19 3445 0000 0381 3656
BIC: RZOOAT2L450


Endlich: Spenden an die Freiwillige Feuerwehr absetzbar!

Spenden an Freiwillige Feuerwehren sind seit 1. Jänner 2012 steuerlich begünstigt – was ist zu tun?!

Ende Mai 2011 hat der Ministerrat beschlossen, dass ab 1. Jänner 2012 auch Spenden an die Freiwillige Feuerwehr von der Steuer abgesetzt werden können. Je nach Einkommenshöhe kann der Spender von 34 bis 50 Prozent seiner Geldleistung vom Finanzamt zurückfordern.

Welche Spenden sind absetzbar – welche Quittung?

Jeder Spender kann 10 Prozent seines Netto-Einkommens des Vorjahres während eines Kalenderjahres steuerbegünstigt an verschiedene Institutionen spenden. Für Privatpersonen muss die bespendete Organisation (FF Schildorn) die Spende dem Finanzamt bis Ende Januar des Folgejahres melden. Nur dann kann die Zuwendung im Jahresausgleich geltend gemacht werden. Für Betriebe reicht eine Spendenbescheinigung wie unten als Beispiel gezeigt für die Buchhaltung. Sachspenden von Betrieben sind ebenfalls möglich, die Bewertung der Sachspende erfolgt durch den Spender.

Die Spenden dürfen nur zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Feuerwehr (Feuer- und Gefahrenabwehr einschließlich Katastrophenschutz usw.) verwendet werden.

Die Spendenabsetzbarkeit ist ein Zeichen der großen Wertschätzung der freiwilligen Leistungen von bundesweit mehr als 330.000 Feuerwehrmitgliedern!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert